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Erklärung zur Barrierefreiheit

Information nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Barrierefreiheitsstärkungsgesetz-Verordnung (BFSGV). Diese Erklärung gilt für die unter https://www.sichtbarmachermp.com bereitgestellte Web-Anwendung EffizienzBerater.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Web-Anwendung ist teilweise vereinbar mit den Anforderungen des BFSG. Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 Konformitätsstufe AA und der Norm EN 301 549.

Bereiche, die bereits umgesetzt sind

  • Tastaturbedienbarkeit aller wichtigen Funktionen (Tab-Reihenfolge, sichtbarer Fokus-Indikator)
  • Skip-Link „Zum Inhalt springen" zu Beginn jeder öffentlichen Seite
  • Strukturelle Auszeichnung mit semantischen HTML-Elementen (header, nav, main, footer, article, section)
  • Beachtung der Einstellung prefers-reduced-motion für Nutzer, die Bewegung vermeiden möchten
  • Light- und Dark-Theme mit jeweils ausreichendem Kontrast (WCAG-AA)
  • Klare Sprache (Deutsch) und konsistente Navigation
  • ARIA-Attribute auf Bedienelementen (z. B. aria-pressed, aria-label)
  • Self-hosted Schriftart Inter Variable, kein Drittanbieter-Hosting

Nicht oder nicht vollständig barrierefreie Inhalte

Folgende Bereiche der Anwendung sind nach unserer Einschätzung derzeit nicht vollständig barrierefrei:

  • Die KI-extrahierten Beleg-Inhalte werden in komplexen Tabellen dargestellt; deren Bedienung mit Screenreadern ist eingeschränkt. Wir arbeiten an einer alternativen Linearisierung der Tabellenansicht.
  • Hochgeladene Bilddateien (Belege als Foto) verfügen nicht über automatische Alternativtexte. Eine manuelle Pflege ist derzeit nicht vorgesehen, da der Inhalt durch die KI-Auswertung als strukturierter Text bereitgestellt wird.
  • Die ROI-Rechner-Visualisierung auf der Startseite ist primär grafisch; die Eingaben sind jedoch über Formularfelder zugänglich, und die Ergebniswerte werden ergänzend als Text ausgegeben.

Erstellung dieser Erklärung

Die Erklärung wurde am 2026-04-26 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung anhand der WCAG 2.2 AA und der Anforderungen aus EN 301 549. Eine externe Prüfung durch eine zertifizierte Stelle ist für 2026 vorgesehen.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Web-Anwendung auffallen oder Sie weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an:

Sichtbarmacher GbR
E-Mail: sichtbarmacher@web.de

Wir antworten in der Regel innerhalb von zehn Werktagen.

Durchsetzungsverfahren

Sind Sie mit unserer Reaktion auf Ihre Anfrage nicht zufrieden, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde nach dem BFSG wenden. Für die Marktüberwachung im Bereich digitaler Dienstleistungen ist in Baden-Württemberg das Regierungspräsidium Tübingen zuständig.

Stand: 2026-04-26 · Anwalts-Review ausstehend. Diese Vorlage basiert auf öffentlichen Mustertexten (Bitkom, IT-Recht-Vorlagen) und wird vor produktiver Live-Schaltung anwaltlich geprüft.
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